Gebühren & Honorare

KONTAKT

Lindenstraße 7
99326 Stadtilm
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Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe dient der finanziellen Erleichterung schlechter gestellter, vermögensloser Bürger oder Geringverdiener. Beides bedarf der ausdrücklichen Beantragung unter gleichzeitigen vollständigen und wahrheitsgemäßem Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten. Entsprechende Antragsformulare können Sie auf unserer Internetseite oder in der Kanzlei erhalten.

Sollten Sie Leistungen aus der Staatskasse in Anspruch nehmen wollen, bringen Sie bitte zum ersten Beratungstermin Nachweise über Ihr Einkommen und Vermögen, evtl. Mietvertrag oder Nachweis anderer Verbindlichkeiten sowie einen aktuellen Kontoauszug mit. Für Bürger die Sozialleistungen  beziehen, wird der letzte aktuelle Leistungsbescheid vollständig benötigt.

Rechtsschutzversicherung

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, ist es möglich, dass wir für Sie eine Kostendeckungsanfrage stellen. Sofern ein Mandant rechtsschutzversichert ist, gibt es dennoch keine unmittelbare Rechtsbeziehung zwischen dem Anwalt und der Rechtsschutzversicherung. Sämtliche Vergütungsansprüche richten sich gegen den Auftraggeber, den Mandanten.

Leistet die Rechtsschutzversicherung des Mandanten, zahlt sie in Erfüllung Ihrer Verpflichtung aus dem Versicherungsvertrag. Sofern damit die Vergütung des Rechtsanwalts nicht abgedeckt ist, ist dieser berechtigt, das Resthonorar von seinem Auftraggeber, dem Mandanten zu fordern.

Dieser ist zum entsprechenden Ausgleich verpflichtet.

Hinweise zu Gebühren und Honoraren

Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Sein Honorar ist aufgrund eindeutiger gesetzlicher Bestimmungen geregelt. Hierzu gehört unter anderen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren orientiert sich dabei am Streitwert.

Vor jeder Mandatsaufnahme werde ich Sie über Risiken und Kosten des Rechtsstreits beraten.